VeröffentlichtZuschuss
Bauförderung
Stiftung Deutsches Hilfswerk und Deutsche Fernsehlotterie
Die Stiftung fördert bevorzugt soziale Einrichtungen mit Modellcharakter in verschiedenen sozialen Bereichen.
Programmdetails
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert bevorzugt soziale Einrichtungen mit Modellcharakter. Die geförderten Einrichtungen können in unterschiedlichen sozialen Bereichen angesiedelt sein und verschiedenen Zielgruppen dienen. Sie helfen z.B. dabei, Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen und Unterstützungsformen zu ermöglichen, um neue Bedarfe abzudecken, die sich aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ergeben haben. Das können zum Beispiel Projekte sein, deren Ziele über die Schaffung gemeinschaftlicher Wohnformen hinausgehen und insbesondere Selbstbestimmung, Teilhabe und das Miteinander stärken. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nicht durch entgeltfinanzierte Leistungen realisiert werden. Neben Kosten für Erwerb – Bestandskosten und Erwerb – Neubau (schlüsselfertig) sind die folgenden Kosten, die unter die Kostengruppen gemäß DIN 276 fallen, vorbehaltlich einer Prüfung durch die Stiftung förderfähig: Grundstück (100) | Vorbereitende Maßnahmen (200) | Bauwerk – Baukonstruktionen (300) | Bauwerk – Technische Anlagen (400) | Außenanlagen und Freiflächen (500) | Baunebenkosten (700).
Voraussetzungen
Es werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen gefördert.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 300.000 €
- Förderquote
- 33 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Juli 2026
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung bis 1.7.26
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
gemeinnützige Organisationen, Vereine