VeröffentlichtZuschuss

Bauförderung

Stiftung Deutsches Hilfswerk und Deutsche Fernsehlotterie

Die Stiftung fördert bevorzugt soziale Einrichtungen mit Modellcharakter in verschiedenen sozialen Bereichen.

Programmdetails

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert bevorzugt soziale Einrichtungen mit Modellcharakter. Die geförderten Einrichtungen können in unterschiedlichen sozialen Bereichen angesiedelt sein und verschiedenen Zielgruppen dienen. Sie helfen z.B. dabei, Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen und Unterstützungsformen zu ermöglichen, um neue Bedarfe abzudecken, die sich aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ergeben haben. Das können zum Beispiel Projekte sein, deren Ziele über die Schaffung gemeinschaftlicher Wohnformen hinausgehen und insbesondere Selbstbestimmung, Teilhabe und das Miteinander stärken. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nicht durch entgeltfinanzierte Leistungen realisiert werden. Neben Kosten für Erwerb – Bestandskosten und Erwerb – Neubau (schlüsselfertig) sind die folgenden Kosten, die unter die Kostengruppen gemäß DIN 276 fallen, vorbehaltlich einer Prüfung durch die Stiftung förderfähig: Grundstück (100) | Vorbereitende Maßnahmen (200) | Bauwerk – Baukonstruktionen (300) | Bauwerk – Technische Anlagen (400) | Außenanlagen und Freiflächen (500) | Baunebenkosten (700).

Voraussetzungen

Es werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen gefördert.

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 300.000 €
Förderquote
33 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
1. Juli 2026
Hinweise zur Frist
Antragstellung bis 1.7.26

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

gemeinnützige Organisationen, Vereine