VeröffentlichtZuschuss
Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Programm unterstützt gewerbliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung, Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes, Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten, Schließung von Stoffkreisläufen, Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit, Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 20 Prozent und mittlere und große Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 5.000.000 EUR. Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von 10.000.000 EUR übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Wenn Sie ein kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 250.000 EUR, mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 500.000 EUR in Ihr Vorhaben investieren. Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 Prozent. Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen wird die geänderte Höchstgrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren beachtet. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, ausgenommen bestimmte Wirtschaftszweige.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 250.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 250.000 € – 5.000.000 €