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Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung oder Modernisierung von Betriebsstätten.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert Ihr Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte. Die Förderung erfolgt normalerweise aus Landesmitteln. Investitionen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz werden aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) mitfinanziert. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion und zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der je nach Antragsteller und Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens EUR 500.000, beträgt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in bestimmten Landkreisen und Städten.

Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 500.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €