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ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Das ESF-Förderprogramm unterstützt Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und zur Verbindung von Menschen.

Programmdetails

Das ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ fördert Projekte im Bereich Gesundheit & Soziales. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Kommunen. Das Auswahlverfahren besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung, wobei die Interessenbekundungen jederzeit eingereicht werden können, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026.

Voraussetzungen

Förderberechtigt sind Kommunen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Hinweise zur Frist
Interessenbekundungen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune
ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ – Förderprogramm | FörderBase