VeröffentlichtZuschuss
ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Das ESF-Förderprogramm unterstützt Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und zur Verbindung von Menschen.
Programmdetails
Das ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ fördert Projekte im Bereich Gesundheit & Soziales. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Kommunen. Das Auswahlverfahren besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung, wobei die Interessenbekundungen jederzeit eingereicht werden können, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026.
Voraussetzungen
Förderberechtigt sind Kommunen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Hinweise zur Frist
- Interessenbekundungen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune