VeröffentlichtZuschuss
Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Aktualisiert vor 22 Tagen
Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien in Form von Eltern-Kind-Zentren.
Programmdetails
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien. In diesen Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) bekommen die Familien unkomplizierten Zugang zu einem pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangebot. Als Träger einer Hamburger Kindertageseinrichtung werden Sie beim Aufbau und Betrieb eines EKiZ unterstützt durch die Übernahme von laufenden Personalkosten. Sie bekommen die Förderung auch für Sachkosten wie Gebäudekosten, Sachmittel, Honorare und Zuschuss zum Mittagessen. Die Höhe des Zuschusses wird nach einem Stufenmodell vergeben. In der höchsten Stufe können bis zu 36 Personalwochenstunden und jährlich bis zu EUR 26.149,84 Sachkosten ausgezahlt werden. Sie können bei Eröffnung eines neuen EKiZ einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000 erhalten für Kosten bei Umbauten und zur Erstausstattung der Räumlichkeiten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z.B.
die Tätigkeit an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Förderregion
Hamburg
Antragsberechtigt
Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hamburg
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, stiftung
- €Förderbetrag: bis 30.000 €