VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs Brandenburger Studierender, die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt und damit die Sicherung und Steigerung hochqualifizierter Fachkräfte für das Land Brandenburg. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die den Studienerfolg der Studierenden vom Studieneinstieg und im Studienverlauf fördern, die das Zugehörigkeitsgefühl der Studierenden zur Hochschule und die Identifikation zum Hochschulstandort erhöhen, die Studierende in der Studienabschlussphase und Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss von Studium oder Promotion beim Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt unterstützen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen sich auf mindestens EUR 20.000 belaufen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.
Die Maßnahmen sollen teilnehmerbezogen sein und auf den Berufseinstieg in Brandenburg vorbereiten.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den bekannt gegebenen Fristen über das Kundenportal ein.
Förderregion
Brandenburg
Antragsberechtigt
staatliche Hochschulen im Land Brandenburg
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg
- €Förderbetrag: ab 20.000 €