VeröffentlichtZuschuss

Kulturförderung

Stadt Halle

Geprüft vor 44 Tagen

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung.

Programmdetails

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung. Zuwendungen können gewährt werden für Projekte, Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Musik, darstellende und bildende Kunst, Filmkunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege. Um eine Förderung bewerben können sich Kulturschaffende als natürliche Personen, aber auch gemeinnützige Vereine.

Voraussetzungen

Kulturschaffende als natürliche Personen, gemeinnützige Vereine.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
30. September

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: privatperson, verein
  • Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €