VeröffentlichtZuschuss
Kulturförderung
Stadt Halle
Geprüft vor 44 Tagen
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung.
Programmdetails
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben mit hoher öffentlicher Ausstrahlung. Zuwendungen können gewährt werden für Projekte, Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Musik, darstellende und bildende Kunst, Filmkunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege. Um eine Förderung bewerben können sich Kulturschaffende als natürliche Personen, aber auch gemeinnützige Vereine.
Voraussetzungen
Kulturschaffende als natürliche Personen, gemeinnützige Vereine.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- 30. September
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: privatperson, verein
- €Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €