VeröffentlichtZuschuss
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 25 Tagen
Zuschuss für Kommunen zur energetischen Sanierung und Kauf neu sanierter Effizienzhäuser (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit Zuschuss von 20–40 % der förderfähigen Kosten.
Programmdetails
Das KfW-Programm 464 gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für kommunale Einrichtungen zur energetischen Sanierung und dem Erwerb frisch sanierter Effizienzhäuser. Für Nichtwohngebäude werden Maßnahmen gefördert, die Effizienzgebäude-Standard 70 oder besser erreichen. Für Wohngebäude werden Maßnahmen auf Effizienzhaus-Standard 85 oder besser gefördert. Fördersatz: 20–40 % der förderfähigen Kosten je nach Effizienzlevel (Nichtwohngebäude max. 5 Millionen Euro, Wohngebäude max. 75.000 Euro/Wohneinheit). Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Einrichtungen, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: bis 5.000.000 €