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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 25 Tagen

Zuschuss für Kommunen zur energetischen Sanierung und Kauf neu sanierter Effizienzhäuser (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit Zuschuss von 20–40 % der förderfähigen Kosten.

Programmdetails

Das KfW-Programm 464 gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für kommunale Einrichtungen zur energetischen Sanierung und dem Erwerb frisch sanierter Effizienzhäuser. Für Nichtwohngebäude werden Maßnahmen gefördert, die Effizienzgebäude-Standard 70 oder besser erreichen. Für Wohngebäude werden Maßnahmen auf Effizienzhaus-Standard 85 oder besser gefördert. Fördersatz: 20–40 % der förderfähigen Kosten je nach Effizienzlevel (Nichtwohngebäude max. 5 Millionen Euro, Wohngebäude max. 75.000 Euro/Wohneinheit). Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Einrichtungen, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €
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