VeröffentlichtZuschuss
Neue Förderung von E-Autos
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybriden.
Programmdetails
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden nur gefördert, wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Details zur Berechnung des Zuschusses und zur Antragstellung werden zeitnah veröffentlicht.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.
Nicht förderfähig
- •Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden nur gefördert
- •wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags,Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland,Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen