VeröffentlichtZuschuss

Neue Förderung von E-Autos

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybriden.

Programmdetails

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden nur gefördert, wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Details zur Berechnung des Zuschusses und zur Antragstellung werden zeitnah veröffentlicht.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.

Nicht förderfähig

  • Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden nur gefördert
  • wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags,Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland,Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Privatpersonen

Neue Förderung von E-Autos – Förderprogramm | FörderBase