VeröffentlichtZuschuss

Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen. Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten: nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen, Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung, Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen, Herausforderungen des Wandels sowie gesellschaftlicher Dialog. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst: Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, industrielle Forschung bis zu 50 Prozent, experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent, Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.

Ihr Vorhaben muss der Zielsetzung des Förderprogramms entsprechen und die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse unterstützen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden
  • Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge
  • Kosten für Büroeinrichtungen
  • Kreditbeschaffungskosten
  • Leasingkosten
  • Pachten
  • Erbbauzinsen
  • Grunderwerbsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Antrag

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein