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Jugendgarantie

EU-Länder

Aktualisiert vor 20 Tagen

Die Jugendgarantie gewährleistet, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot für Beschäftigung oder Ausbildung erhalten.

Programmdetails

Die Jugendgarantie ist die Zusage aller EU-Länder, zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum innerhalb von vier Monaten erhalten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihren Bildungsweg bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützt die Umsetzung der Jugendgarantie. Sie wurde zur Unterstützung von jungen Menschen in den Regionen eingeleitet, in denen die Jugendarbeitslosigkeit mehr als 25 % betrug. Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste Instrument der EU für die Förderung von Menschen, einschließlich der Jugendbeschäftigung.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Sonstiges

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

junge Menschen unter 30 Jahren

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: verein, bildungseinrichtung, soziale_einrichtung