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Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

KfW

Aktualisiert vor 22 Tagen

Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.

Programmdetails

Mit dem Zuschuss fördern wir den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören: der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.

Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und unter das aktuelle Gebäudeenergiegesetz fallen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der förderfähigen Kosten,Energieeffizienzbericht

Auf einen Blick

Förderbetrag
300 € – 30.000 €
Förderquote
35 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Stadtstaaten.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: 300 € – 30.000 €
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude – Förderprogramm | FörderBase