VeröffentlichtZuschuss
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude
KfW
Aktualisiert vor 22 Tagen
Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Programmdetails
Mit dem Zuschuss fördern wir den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören: der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch steigern.
Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und unter das aktuelle Gebäudeenergiegesetz fallen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der förderfähigen Kosten,Energieeffizienzbericht
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 300 € – 30.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Stadtstaaten.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: 300 € – 30.000 €