VeröffentlichtDarlehen

Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Aktualisiert vor 24 Tagen

Das Land Berlin unterstützt einkommensschwache Haushalte beim Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.

Programmdetails

Das Land Berlin unterstützt Sie als einkommensschwachen Haushalt beim Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsbaugenossenschaft. Sie erhalten die Förderung vorrangig für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung. Zudem können Sie eine Förderung beim Erwerb von Geschäftsanteilen durch Mieterhaushalte in einem Bestandsgebäude nach dessen Erwerb durch eine Wohnungsbaugenossenschaft erhalten. Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Betrags, mit dem Sie zur Überlassung einer Wohnung genossenschaftliche Geschäftsanteile erwerben oder projektbezogene Beteiligungen leisten. Der Mindestbetrag für das Darlehen beträgt EUR 2.000, seine maximale Höhe EUR 50.000 je Haushalt. Auf den ausgezahlten Betrag des Darlehens erhalten Sie bei fortbestehendem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit einen Teilverzicht von 25 Prozent des ausgezahlten Darlehensbetrags.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erwerbende von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Hauptwohnsitz in Berlin, die in einem Haushalt mit gültigem Wohnberechtigungsschein für Berlin leben.

Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Berliner Wohnraumfördergesetzes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnberechtigungsschein,Einkommensbescheinigung

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 50.000 €
Förderart / Bereiche
Darlehen

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Einkommensschwache Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Berlin

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €