VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zuschüsse für Forschungsprojekte zur Gesundheit in der Arbeitswelt.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, Stiftungsprofessuren sowie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt. Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbundprojekte zu 5 Handlungsfeldern: Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln, Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung, Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden, Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss, der normalerweise als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Projekte werden normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert. Nachwuchsgruppen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Stiftungsprofessuren erhalten für eine mindestens fünfjährige Finanzierung der Professur jährlich bis zu EUR 300.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die durch einschlägige Expertise ausgewiesen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Interessenbekundung,ausführliche Vorhabenbeschreibung,förmlicher Förderantrag
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 300.000 €