VeröffentlichtZuschuss
Förderprogramm Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Unternehmen können Zuschüsse für den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanschlüssen und damit verbundenen Anlagen des Schienengüterverkehrs erhalten.
Programmdetails
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen: Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche, multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße, Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen an Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweichen sowie für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu EUR 10,00 EUR /Tonne beziehungsweise EUR 40,00/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50 Prozent berücksichtigt. Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal EUR 300,00 je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und EUR 120,00 je 100 Güterwagenkilometer, wenn die Transportleistung zugrunde gelegt wird. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 15.000. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.
Der Gleisanschluss muss sich im wirtschaftlichen Eigentum Ihres Unternehmens befinden und die unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Anlagen für innerbetriebliche Transporte. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben von Antragstellern
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- •Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 15.000 €