VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Landwirte bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion aus selbstständiger Arbeit im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Organisationsausgaben, die der Entwicklung neuer Einnahmequellen im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich dienen, Startbeihilfen für Personalausgaben zur Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes für die neue betriebliche Einkommensquelle, Sachausgaben und Investitionen für Einrichtung, Ausstattung und Marketingmaßnahmen für die neue Einkommensquelle sowie Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), notwendige Bildungsmaßnahmen und Zusatzqualifikationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für Organisationsausgaben bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben bis maximal EUR 25.000, bei Kooperationen maximal EUR 50.000, Startbeihilfen im 1. Jahr bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 24.000, im 2. Jahr bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 20.000, und im 3 Jahr bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 16.000, die Einrichtung und Ausstattung der neuen Einkommensquelle bis zu 25 Prozent und sonstige Sachausgaben bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 25.000, Investitionen im Rahmen der GAK bis zu 20 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100.000, und Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 1.000 je Maßnahme.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens sowie Ehegattinnen und Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, Kooperationen von Landwirtinnen und Landwirten und anderen Akteurinnen und Akteuren.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 50.000 €