VeröffentlichtBürgschaft
Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Hessisches Ministerium der Finanzen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Programmdetails
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) entlastet Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten. Möglich sind Bürgschaften auch für Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-/Leistungs- und Gewährleistungsavale für Inlands- und Auslandsaufträge. Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite ab EUR 2 Millionen. Unterhalb dieser Grenze können Sie Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen in Anspruch nehmen. Die WIBank besichert mit ihrer Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Für Investitionskredite bekommen Sie eine Bürgschaft für bis zu 70 Prozent, bei Betriebsmittel- oder Avalkrediten für bis zu 50 Prozent des Kreditbetrages.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Die Betriebsstätte der Antragstellerin oder des Antragstellers liegt in Hessen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Unternehmen, freiberuflich Tätige
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: ab 2.000.000 €