VeröffentlichtZuschuss
Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert Kommunen und Organisationen, die ausländische Staatsangehörige bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer unterstützen.
Programmdetails
Das Programm stellt finanzielle Unterstützung für die Rückkehr ausländischer Staatsangehöriger bereit. Förderfähige Ausgaben umfassen: Reisebeihilfen und -transport, Passersatzdokumente, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, Untersuchungen, ärztliche Begleitung, medizinische Behandlung und Nachsorge, Pflegeheimunterbringung, Tiertransport, Lebenshaltungskosten und Existenzgründungsunterstützung im Herkunftsland. Finanzierung als Fehlbedarfsfinanzierung; in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 %.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, wie Wohlfahrtsverbände und NGOs in der Migrations- und Flüchtlingshilfe.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge über zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte, Beratungsstellen oder NGOs an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Wohlfahrtsverbände, NGOs in der Migrations-/Flüchtlingshilfe)
Voraussetzungen im Überblick
- !Gemeinnützig: Erforderlich
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, kommune
- €Förderbetrag: bis 25.000 €