VeröffentlichtZuschuss

Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert Kommunen und Organisationen, die ausländische Staatsangehörige bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer unterstützen.

Programmdetails

Das Programm stellt finanzielle Unterstützung für die Rückkehr ausländischer Staatsangehöriger bereit. Förderfähige Ausgaben umfassen: Reisebeihilfen und -transport, Passersatzdokumente, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, Untersuchungen, ärztliche Begleitung, medizinische Behandlung und Nachsorge, Pflegeheimunterbringung, Tiertransport, Lebenshaltungskosten und Existenzgründungsunterstützung im Herkunftsland. Finanzierung als Fehlbedarfsfinanzierung; in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 %.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, wie Wohlfahrtsverbände und NGOs in der Migrations- und Flüchtlingshilfe.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge über zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte, Beratungsstellen oder NGOs an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Wohlfahrtsverbände, NGOs in der Migrations-/Flüchtlingshilfe)

Voraussetzungen im Überblick

  • !Gemeinnützig: Erforderlich
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, kommune
  • Förderbetrag: bis 25.000 €