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Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen

Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme

Aktualisiert vor 12 Tagen

100 Mrd. € Bundesförderung für kommunale Investitionen: Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, Digitalisierung. Projekte ab 50.000 €, Bewilligung bis 2036.

Programmdetails

Das Sondervermögen Infrastruktur enthält 100 Mrd. € für investive Maßnahmen von Ländern und Kommunen. Förderfähig sind Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Verkehrswege, Wärme- und Energieinfrastruktur, Krankenhäuser und Digitalisierung. Mindestprojektvolumen: 50.000 €. Maßnahmen müssen nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Bewilligungen bis Ende 2036.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Beschlossen März 2025. Bewilligungen bis Ende 2036.

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Kommune
  • Förderbetrag: ab 50.000 €