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Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen
Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme
Aktualisiert vor 12 Tagen
100 Mrd. € Bundesförderung für kommunale Investitionen: Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, Digitalisierung. Projekte ab 50.000 €, Bewilligung bis 2036.
Programmdetails
Das Sondervermögen Infrastruktur enthält 100 Mrd. € für investive Maßnahmen von Ländern und Kommunen. Förderfähig sind Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Verkehrswege, Wärme- und Energieinfrastruktur, Krankenhäuser und Digitalisierung. Mindestprojektvolumen: 50.000 €. Maßnahmen müssen nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Bewilligungen bis Ende 2036.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Beschlossen März 2025. Bewilligungen bis Ende 2036.
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: Kommune
- €Förderbetrag: ab 50.000 €