VeröffentlichtZuschuss

Europäischer Sozialfonds (ESF+)

Europäische Kommission

Der ESF+ ist das zentrale Instrument der EU für Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Programmdetails

Gefördert werden insbesondere die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, aktive Inklusion, die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen, die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen. In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.

Voraussetzungen

Der ESF+ richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern.

Maßgeblich sind dabei die nationalen und regionalen Programme, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: gruendung, kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen, verband, verein