VeröffentlichtZuschuss
Europäischer Sozialfonds (ESF+)
Europäische Kommission
Der ESF+ ist das zentrale Instrument der EU für Investitionen in Aus- und Weiterbildung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Programmdetails
Gefördert werden insbesondere die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, aktive Inklusion, die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen, die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen. In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.
Voraussetzungen
Der ESF+ richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern.
Maßgeblich sind dabei die nationalen und regionalen Programme, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Unternehmen, Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: gruendung, kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen, verband, verein