VeröffentlichtZuschuss
Kindernothilfefonds
Deutsches Kinderhilfswerk
Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes bietet Unterstützung für Familien in Notsituationen.
Programmdetails
Anträge können grundsätzlich alle Familien stellen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Besonders förderungswürdig sind dabei Familien mit zwei und mehr Kindern sowie Alleinerziehende mit einem und mehr Kindern. Das Alter der Kinder sollte nicht über 18 Jahren liegen. Nur in Ausnahmefällen können auch ältere Kinder Hilfe erhalten, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung ohne Einkommen befinden und einen eigenen Haushalt haben. Hilfe erhalten Kinder solcher Familien, die sich in einer unverschuldeten, nahezu ausweglosen Notsituation befinden, hervorgerufen durch Todesfälle innerhalb der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit der Eltern, drohende Obdachlosigkeit oder Stromsperre, Unfall oder schwere Krankheiten. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die hilfesuchenden Familien im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit sind, selbst zur Problemlösung beizutragen, keine gesetzlichen Hilfen greifen, das Bruttofamilieneinkommen unter der Einkommensgrenze liegt und der Antrag von einer Beratungsstelle unterstützt wird.
Voraussetzungen
Anträge können von Familien gestellt werden, die in Deutschland wohnen und sich in einer unverschuldeten Notsituation befinden.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Unterstützung durch eine Beratungsstelle.
Nicht förderfähig
- •Keine gesetzlichen Hilfen dürfen greifen
- •das Bruttofamilieneinkommen muss unter der Einkommensgrenze liegen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- fortlaufend möglich
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Familien, Alleinerziehende, Einzelpersonen, Initiativen, Vereine