VeröffentlichtZuschuss
Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)
Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Saarland unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand, Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente, Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen, denkmalwerten Ausstattung, Sicherung oberirdischer, archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz, Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen, Gutachten und Ähnliches. Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme. Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.
Die Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 10.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Förderregion
Saarland
Antragsberechtigt
Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Saarland
- iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: 500 € – 10.000 €