VeröffentlichtZuschuss

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 25 Tagen

Zuschuss für Kommunen für klimafreundlichen Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zuschuss von 7,5–10 % mit maximalen Fördersummen je nach Gebäudetyp und Effizienzstandard.

Programmdetails

Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499) fördert den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude (498) und Nichtwohngebäude (499) durch Kommunen. Vier Förderstufen: Effizienzhaus 55/Effizienzgebäude 55; Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude (EH 40/EG 40); dasselbe mit QNG-Zertifizierung; sowie klimafreundliche Gebäude im Niedrigpreissegment. Gebäude dürfen keine Öl- oder Gasheizung nutzen. Förderquote: 7,5–10 % je nach Effizienzstandard. Für Wohngebäude: max. förderfähige Kosten 100.000–150.000 Euro/Einheit; für Nichtwohngebäude: 1.000–2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, Projektobergrenze 5–10 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, ihre rechtlich abhängigen Betriebe sowie Gemeindeverbände.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
10 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 10.000.000 €