VeröffentlichtZuschuss
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 25 Tagen
Zuschuss für Kommunen für klimafreundlichen Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zuschuss von 7,5–10 % mit maximalen Fördersummen je nach Gebäudetyp und Effizienzstandard.
Programmdetails
Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499) fördert den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude (498) und Nichtwohngebäude (499) durch Kommunen. Vier Förderstufen: Effizienzhaus 55/Effizienzgebäude 55; Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude (EH 40/EG 40); dasselbe mit QNG-Zertifizierung; sowie klimafreundliche Gebäude im Niedrigpreissegment. Gebäude dürfen keine Öl- oder Gasheizung nutzen. Förderquote: 7,5–10 % je nach Effizienzstandard. Für Wohngebäude: max. förderfähige Kosten 100.000–150.000 Euro/Einheit; für Nichtwohngebäude: 1.000–2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, Projektobergrenze 5–10 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, ihre rechtlich abhängigen Betriebe sowie Gemeindeverbände.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Laufendes Programm; Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: bis 10.000.000 €