VeröffentlichtZuschuss
Bildungsreferenten-Programm
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 29 Tagen
Das Programm unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit durch Zuschüsse für Personalkosten von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit, die sozialpädagogische Hilfen anbietet, um die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration junger Menschen zu fördern. Sie erhalten die Förderung für Personalkosten für hauptberuflich tätige Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten der Jugendverbände und überregionaler Zusammenschlüsse anerkannter Träger der freien Jugendarbeit. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der anerkannten Personalkosten. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.
Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent muss über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen und die Stelle muss mindestens eine halbe Vollzeitstelle umfassen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres eingereicht werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig