VeröffentlichtZuschuss
Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Beschäftigung von Integrationsbeauftragten durch Zuschüsse.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: bis 20.000 €