VeröffentlichtZuschuss

Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Aktualisiert vor 21 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Beschäftigung von Integrationsbeauftragten durch Zuschüsse.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Kommune

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 20.000 €