VeröffentlichtZuschuss

Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Programmdetails

Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie bekommen die Förderung für Bildungsschecks für Beschäftigte, Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen, Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen sowie den Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für Bildungschecks 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen EUR 500,00 und EUR 3.000 pro Vorhaben; für Weiterbildungsmaßnahmen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000; für Vorhaben zur Umsetzung des Servicepakets bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent für große Unternehmen; der Förderbetrag muss zwischen EUR 1.000 und EUR 3 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben liegen; für Maßnahmen zum Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren; die Gesamtausgaben dürfen bis zu EUR 150.000 betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg, Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg, rechtsfähige Vereine und staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 3.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag mindestens 2 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen.

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Privatpersonen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: 500 € – 3.000.000 €
Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung – Förderprogramm | FörderBase