VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und zu entwickeln. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 10.000 betragen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen nach KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren des verarbeitenden Gewerbes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Geschäftsplan
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 10.000 €