VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 21 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, um nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und zu entwickeln. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 10.000 betragen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen nach KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren des verarbeitenden Gewerbes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Geschäftsplan

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
30 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres zu stellen.

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: ab 10.000 €