VeröffentlichtZuschuss
Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Kommunen und Akteure im Gesundheitswesen bei der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in ländlichen Gebieten.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune oder als Akteurin oder Akteur im Gesundheitswesen, wenn Sie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche medizinische Versorgung besonders in ländlich strukturierten Räumen aufbauen. Sie erhalten die Förderung in 2 Bausteinen. Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ erhalten Sie als Kommune die Förderung für Personalstellen für die Einrichtung und den Betrieb einer fachübergreifend arbeitenden kommunalen Stelle. Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ erhalten Sie die Förderung für Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und Kommunen sowie Erbringer von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch mit Sitz in Hessen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Qualifikation der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers,Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis (falls zutreffend)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 45.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: kommune, unternehmen
- €Förderbetrag: ab 45.000 €