VeröffentlichtZuschuss
Wiedervermietungsprämie
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Aktualisiert vor 29 Tagen
Die Wiedervermietungsprämie unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum mit einer Wiedervermietungsprämie, wenn Sie sich nachweislich für die Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung engagieren. Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, jedoch höchstens EUR 2.000 je wiedervermieteter Wohnung. Richten Sie bitte Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen.
Der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 6 Monate leer.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: bis 2.000 €