VeröffentlichtZuschuss

Wiedervermietungsprämie

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Aktualisiert vor 29 Tagen

Die Wiedervermietungsprämie unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von leerstehendem Wohnraum.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum mit einer Wiedervermietungsprämie, wenn Sie sich nachweislich für die Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung engagieren. Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, jedoch höchstens EUR 2.000 je wiedervermieteter Wohnung. Richten Sie bitte Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen.

Der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 6 Monate leer.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags eingereicht werden.

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 2.000 €
Wiedervermietungsprämie – Förderprogramm | FörderBase