VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Hamburg unterstützt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und fördert Teilzeitausbildungen.

Programmdetails

Das Land Hamburg unterstützt Sie dabei, Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen als gleichwertig in Deutschland anerkennen zu lassen. Darüber hinaus unterstützt die Hansestadt Sie bei Ihrer Ausbildung, wenn Sie wegen einer Teilzeitausbildung größeren finanziellen Bedarf haben oder wegen Ihres Alters oder Ihrer Nationalität von Förderungen des Bundes ausgeschlossen sind. Beim Anerkennungsverfahren erhalten Sie Zuwendungen für Übersetzungen, Gebühren und Auslagen, Ausgleichsmaßnahmen bei reglementierten Berufen oder vergleichbare Maßnahmen bei nicht reglementierten Berufen, Sprachkurse, die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium). Bei einer Berufsausbildung erhalten Sie die Förderung für Kurs- oder Schulgebühren, Kinderbetreuung, die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium). Sie erhalten die Förderung als Stipendium, Zuschuss oder zinsloses Darlehen. Die Höhe des Stipendiums hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Sie richtet sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und berücksichtigt Ihr Einkommen bei der Antragstellung. Bei einem Anerkennungsverfahren erhalten Sie das Stipendium für höchstens 3 Jahre, bei einer Berufsausbildung höchstens für die Dauer der Ausbildung. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 4.000 EUR betragen. Zusätzlich können Sie ein Darlehen von bis zu 6.000 EUR (gegebenenfalls bis zu 10.000 EUR) bekommen. Die Bagatellgrenze liegt bei 100,00 EUR für Zuschüsse und bei 300,00 EUR für Darlehen. Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Förderung beantragen Sie bitte jeweils vor Beginn des Vorhabens für das Anerkennungsverfahren beim Diakonischen Werk Hamburg, für eine Berufsausbildung bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die in Hamburg wohnen, sowie Personen, die eine Teilzeitausbildung absolvieren und aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus keinen Anspruch auf Leistungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes haben.

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 10.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss | Darlehen

Förderregion

Hamburg

Antragsberechtigt

Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hamburg
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 100 € – 10.000 €