VeröffentlichtBürgschaft
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Die Bürgschaftsbanken bieten Bürgschaften für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und kleinen sowie mittleren Unternehmen.
Programmdetails
Die Bürgschaftsbanken stellen im Rahmen des Programms für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und etablierten kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung. Gefördert werden Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten. Das Bürgschaftsangebot vereint die Förderung von EIF COSME und Bund/Land: European Investment Fund (EIF) Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises (COSME): Kleinteilige Leasing-Finanzierungen bis EUR 100.000 (70 Prozent) beziehungsweise EUR 140.000 (50 Prozent) werden durch den EIF rückverbürgt. Bund/Land: Bei Beträgen über EUR 140.000 sowie bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen. Ziel ist es, den Zugang zu Leasingfinanzierungen zu verbessern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden.
Die Identifizierungspflichten sind zu erfüllen.
Alle zur Erfüllung der sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen sind einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- wirtschaftliche Unterlagen,Businessplan inklusive Planungsrechnungen,Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter beziehungsweise Inhaber
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: gruendung, unternehmen
- €Förderbetrag: bis 2.000.000 €