VeröffentlichtZuschuss
Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung von Klimaschutzvorhaben in Kommunen durch Zuschüsse.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Gefördert werden strategische Klimaschutzmaßnahmen wie Beratungsleistungen, Energiesparmodelle, kommunale Netzwerke, Machbarkeitsstudien, Klimaschutzkoordination sowie investive Maßnahmen wie die Sanierung von Beleuchtung, klimafreundliche Mobilität, Abfallwirtschaft, Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein