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IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Investitionskredit für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen für Infrastrukturprojekte von der Kita bis zur Energieversorgung. Kredit bis zu 50 Millionen Euro (100 Millionen Euro für Energieversorgungsvorhaben).

Programmdetails

Das KfW-Programm IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) bietet Investitionskredite für öffentliche Infrastrukturentwicklung und gemeinnützige Zwecke. Förderfähige Vorhaben: Bildungseinrichtungen, Stadtentwicklung, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Telekommunikationsinfrastruktur, Versorgungsanlagen, Verkehrssysteme und gemeinnützige Investitionen. Vorhaben müssen vor Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein. Ausgeschlossen sind Refinanzierung laufender Projekte, Kapitaltransfers, Leasingvereinbarungen und Gottesdiensteinrichtungen. Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen und Privatpersonen in Investor-Betreiber-Modellen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Vorhabenbeginn; laufendes Programm

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Kommune, Gemeinnützige Organisation
  • Förderbetrag: bis 100.000.000 €