VeröffentlichtZuschuss
Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 – 2027
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 29 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt den Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Modellregionen.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie beim Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen. Das Förderprogramm ist in 2 Teilbereiche untergliedert. Im Teilbereich A „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“ bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben: Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung beziehungsweise Beschaffung einer für den Betrieb der Modellregion ausreichenden Menge von Wasserstoff, Errichtung und Erprobung von Speicher- beziehungsweise Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff, Nutzung beziehungsweise Anwendung des produzierten oder beschafften grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie industrielle Anwendungen, Mobilitätsanwendungen, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden und Quartieren, unabhängige Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen, nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung durch Sichtbarkeit der Modellregion, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes. Im Teilbereich B bekommen Sie die Förderung, wenn Sie ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleiten und untersuchen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können nur im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: kommune, unternehmen