Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes durch Zuschüsse.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes, Wasser- und Bodenverbände, rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).
Nicht förderfähig
- •Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen, verband, verein