VeröffentlichtZuschuss

Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes durch Zuschüsse.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie erhalten die Förderung für dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale, Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung, Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ und Neubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes, Wasser- und Bodenverbände, rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen, verband, verein