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EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Aktualisiert vor 19 Tagen

Die EU-Bienenförderung unterstützt Imker in Sachsen-Anhalt durch finanzielle Mittel für Schulungen, Ausstattungen und die Wiederauffüllung des Bienenbestandes.

Programmdetails

Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr (vom 01.08. bis 31.07.). Die bestehende Richtlinie wurde um den Zusatz zur Förderung des Kaufs von PKW-Anhängern für Erwerbsimker erweitert. Ab sofort können dazu Förderanträge gestellt werden. Gefördert werden: Schulungen für Einzelimker (Neuimker und Bestandsimker), Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige, materiell technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband und in den Imkervereinen, Errichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten Standorten, Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker und Bestandsimker, Analyse von Honig und Bienenwachs sowie die Wiederauffüllung des Bienenbestandes.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.

V., Imkervereine und Einzelimker mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Teilnahmebestätigung an einem anerkannten Neuimkerkurs

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können für das aktuelle Förderjahr gestellt werden.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Imker, Imkerverbände, Imkervereine

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein, unternehmen, soziale_einrichtung