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Demokratie im Quartier
Stadt Halle
Demokratie im Quartier ist ein städtischer Fördertopf, der das Miteinander der Menschen in den Stadtteilen fördert und das ehrenamtliche Engagement unterstützt.
Programmdetails
Demokratie im Quartier ist ein städtischer Fördertopf, der das Miteinander der Menschen in den Stadtteilen fördert, das ehrenamtliche Engagement unterstützt und Gestaltungsräume für bürgerschaftliches Engagement bietet. Förderfähig sind Projekte, die z.B. Einwohnerdialoge in den Stadtvierteln fördern; sich für ein tolerantes Zusammenleben und kulturelle Vielfalt im Quartier einsetzen; gesellschaftspolitische Handlungskompetenz im Quartier stärken; das demokratische Gemeinwesen stärken sowie das demokratische Engagement in den Stadtvierteln unterstützen; eine kritische Auseinandersetzung mit antidemokratischen Bestrebungen fördern und zur Prävention von Radikalisierungsprozessen beitragen. Dazu gehören Begegnungsveranstaltungen, Lesungen, Weiterbildungen, Informationsveranstaltungen, Imageaktionen etc. Nicht förderfähig sind insbesondere Personalkosten, Kosten für Büromaterial, Raum- und Büroausstattung, Kosten, die durch ein Fehlverhalten der Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen entstanden sind (Säumniszuschläge, Bußgelder, u. a.), Mitgliedsbeiträge, Versicherungen sowie Aufwendungen, die nur der Vereinstätigkeit dienen. Eine Finanzierung von kurzfristigen Projekten steht dabei im Vordergrund, wobei eine Maximalförderung pro Projekt in Höhe von 5.000 Euro möglich ist. Die Umsetzung der geförderten Projekte muss in dem Haushaltsjahr erfolgen, für die die Zuwendung gewährt wurde.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Projekte, die das Miteinander der Menschen in den Stadtteilen fördern und das ehrenamtliche Engagement unterstützen.
Nicht förderfähig
- •Nicht förderfähig sind insbesondere Personalkosten
- •Kosten für Büromaterial
- •Raum- und Büroausstattung
- •Kosten
- •die durch ein Fehlverhalten der Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen entstanden sind
- •Mitgliedsbeiträge
- •Versicherungen sowie Aufwendungen
- •die nur der Vereinstätigkeit dienen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich, mindestens acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
Förderregion
Halle (Saale)
Antragsberechtigt
Vereine