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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse für Investitionen in ausgewiesenen Fördergebieten erhalten.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen sowie nichtinvestive Maßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter die Errichtung neuer Betriebsstätten, den Ausbau bestehender Kapazitäten und die Diversifizierung der Produktion. Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen in Betriebsstätten im Land Nordrhein-Westfalen vornehmen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
150.000 € – 12.375.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 150.000 € – 12.375.000 €
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