VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Saarland unterstützt Projekte im Natur- und Landschaftsschutz mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Saarland unterstützt Sie bei Einzelprojekten zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: ELER-Maßnahmen: Ausarbeitung oder Fortschreibung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert, GAK-Maßnahmen: nicht-produktiver investiver Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Maßnahmen ohne Beteiligung des ELER und der GAK (Landesmaßnahmen): beispielsweise Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 10 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Förderregion

Saarland

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Saarland
  • iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson
  • Förderbetrag: ab 5.000 €