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Mikroförderung von Projekten der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zur Arbeit mit Kinderrechten
Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt (KJB)
In Sachsen-Anhalt können Klein- und Kleinstprojekte gefördert werden, die sich mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der Stärkung ihrer Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention befassen.
Programmdetails
Die Mikroförderung wird vom Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes vergeben. Gefördert werden in sich geschlossene Projekte, die mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren arbeiten und einen klaren Bezug zur Beteiligung oder den Kinderrechten haben. Förderfähig sind insbesondere Honorare für externe Fachkräfte sowie Sachkosten wie Fahrt- und Transportkosten, Verbrauchsmaterialien, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit oder Literatur. Nicht förderfähig sind Projekte, die im Rahmen schulischer Lehrpläne stattfinden oder bereits anderweitig mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützig tätige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, darunter Vereine, Stiftungen, gGmbHs oder gemeinnützige Genossenschaften. Antragstellende ohne Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII müssen ein Schutzkonzept oder einen Ehrenkodex zum Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt vorlegen. Eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen mit entsprechender Begründung möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützig tätige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Antragstellende ohne Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII müssen ein Schutzkonzept oder einen Ehrenkodex zum Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt vorlegen.
Nicht förderfähig
- •Nicht förderfähig sind Projekte
- •die im Rahmen schulischer Lehrpläne stattfinden oder bereits anderweitig mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 1.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich, Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gemeinnützige Genossenschaften