VeröffentlichtZuschuss
Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderung für Kunst- und Kulturprojekte mit deutsch-polnischem Kontext.
Programmdetails
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen: künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben, Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen, Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen, Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten, Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren, Projekte, die auf die Jugend bezogen sind, Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte. Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie viel Eigenmittel Sie einbringen können, wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt. Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Voraussetzungen
Anträge können stellen: In Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige kirchliche Träger.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Monaten nach Projektende,Rechnungen und Belege zu förderfähigen Kosten
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung: bis zum 30.9. für das Folgejahr und bis zum 31.3. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 20.000 €