VeröffentlichtZuschuss

Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt unterstützt Jugendämter beim Aufbau von Frühinterventionsstrukturen und psychosozialer Familienunterstützung für Kinder in den ersten Lebensjahren.

Programmdetails

Das Land stellt Mittel für sächliche und personelle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen und dem Angebot spezialisierter psychosozialer Familienunterstützungsdienste bereit, einschließlich Familienhebammenprogrammen und ehrenamtlicher Unterstützung an Systemschnittstellen. Finanzierung nach Formel auf Basis der Grundzuweisung (66,7 %) plus gewichteter Kinddemographie. Ziel: Verbesserung der Entwicklungschancen und Minimierung von Kindeswohlgefährdungsrisiken.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind lokale öffentliche Jugendämter sowie öffentliche, private oder freie Träger.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderquote
66.7 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge bis spätestens 31. Oktober für das folgende Jahr

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Lokale öffentliche Jugendämter (Primärempfänger); öffentliche, private oder freie Träger als Sekundärempfänger

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt