VeröffentlichtZuschuss
Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt unterstützt Jugendämter beim Aufbau von Frühinterventionsstrukturen und psychosozialer Familienunterstützung für Kinder in den ersten Lebensjahren.
Programmdetails
Das Land stellt Mittel für sächliche und personelle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau von Netzwerken der Frühen Hilfen und dem Angebot spezialisierter psychosozialer Familienunterstützungsdienste bereit, einschließlich Familienhebammenprogrammen und ehrenamtlicher Unterstützung an Systemschnittstellen. Finanzierung nach Formel auf Basis der Grundzuweisung (66,7 %) plus gewichteter Kinddemographie. Ziel: Verbesserung der Entwicklungschancen und Minimierung von Kindeswohlgefährdungsrisiken.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind lokale öffentliche Jugendämter sowie öffentliche, private oder freie Träger.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderquote
- 66.7 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge bis spätestens 31. Oktober für das folgende Jahr
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Lokale öffentliche Jugendämter (Primärempfänger); öffentliche, private oder freie Träger als Sekundärempfänger
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt