VeröffentlichtZuschuss

Förderprogramm Niederlassung von Landärzten

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Aktualisiert vor 29 Tagen

Ärztinnen und Ärzte, die eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt in Gebieten des ländlichen Raums, in denen es Engpässe bei der ambulanten hausärztlichen Grundversorgung gibt oder perspektivisch geben kann. Sie bekommen die Förderung für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis, Errichtungen einer Zweigpraxis, Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Grundförderung beträgt einmalig EUR 10.000 bis maximal EUR 25.000 pro antragstellender Person, hängt von der Einstufung des Fördergebiets und des Umfangs der vertragsärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung (voller oder partieller Versorgungsauftrag) ab. Zusätzlich zur Grundförderung können Sie bis zu EUR 5.000 je Förderantrag bekommen, sofern Sie von dritter Seite für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit finanziell unterstützt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 (1a) 5.

Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 25.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Ärztinnen und Ärzte

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: 10.000 € – 25.000 €