VeröffentlichtUmwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz
Naturschutzgroßprojekte
Bundesamt für Naturschutz
Programmdetails
Über "chance.natur" werden Projekte in Gebieten gefördert, die im nationalen und internationalen Interesse für den Naturschutz außerordentlich wertvoll und für den betreffenden Lebensraumtyp in Deutschland besonders charakteristisch und repräsentativ sind.
Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von
Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von
Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen und besonders zu
schützenden Tier- und Pflanzenarten beitragen. Der Bund setzt für die
Naturschutzgroßprojekte derzeit jährlich 14 Mio. € ein. Mit dem
Förderprogramm, das bundesweit einen der größten Fördertitel für
Naturschutz darstellt, konnte in den letzten vier Jahrzehnten in den
geförderten Gebieten bedeutende Entwicklungen auch über den Naturschutz
hinaus (z.B. in der Regionalentwicklung) initiiert werden. Es werden
Projekte gefördert, die für den Naturschutz sowohl national als auch
international von großer Bedeutung sind.
Die Auswahl der Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien „Repräsentanz“, „Großflächigkeit“, „Naturnähe“, „Gefährdung“ und „Beispielhaftigkeit“. Naturschutzgroßprojekte unterscheiden sich von anderen Naturschutzvorhaben insbesondere durch ihre Großflächigkeit und Komplexität. Ziel ist es, ein möglichst großflächiges Areal als Ganzes zu erhalten: einerseits, um besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten genügend Lebensraum zu sichern. Andererseits trägt die Großflächigkeit auch dazu bei, negative Außeneinflüsse so weit wie möglich aus dem Kernbereich des Vorhabens fernzuhalten.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die
Förderung erfolgt anteilig, wobei der Bund in der Regel 75 % der
Gesamtkosten trägt. Die restlichen 25 % teilen sich das jeweils
beteiligte Land und der Zuwendungsempfänger. Träger der Projekte sind
meist Landkreise, Städte, Gemeinden, Naturschutzorganisationen oder
Zweckverbände.
Naturschutzgroßprojekte gliedern sich in ein Planungsprojekt (Projekt
I) mit einer in der Regel 3-jährigen Laufzeit und einem
Umsetzungsprojekt (Projekt II), das maximal 10 Jahre gefördert werden
kann.
Projektideen können in Form von Projektskizzen und -anträgen
jederzeit beim BfN per E-Mail eingereicht werden. Aufbau und Inhalt der
Skizzen und Anträge müssen sich nach dem Leitfaden zu den
Förderrichtlinien richten. Das zuständige Landesministerium ist dabei zu
beteiligen. Das BfN berät die Antragsteller fachlich und
haushälterisch. Die Erarbeitung von Projektskizzen und -anträgen kann
nicht vom Bund gefördert werden.
ℹWeitere Informationen
- Link zu den Förderrichtlinien
• Link zur Stiftung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 14.000.000 €
- Förderart / Bereiche
- Umwelt-/NaturschutzKlimaschutz und Tierschutz
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 14.000.000 €