VeröffentlichtZuschuss

Meistergründungsprämie

Land Berlin

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderung für Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Existenzgründung in Berlin.

Programmdetails

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen Existenzgründung, der Übernahme eines Betriebes oder der tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen in Berlin. Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine Basisförderung bei Existenzgründung, Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung, wenn Sie zusätzliche Arbeits-/Ausbildungsplätze schaffen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung bei Existenzgründung beträgt EUR 10.000. Gründet eine Frau und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 15.000. Die Höhe der Arbeitsplatzförderung beträgt EUR 6.000. Die Höhe der Ausbildungsplatzförderung beträgt EUR 7.500. Wird eine Frau ausgebildet und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 10.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung selbstständig machen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 15.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag auf Basisförderung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einreichen.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Handwerksmeisterinnen und -meister

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • Förderbetrag: 10.000 € – 15.000 €