VeröffentlichtZuschuss
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich einerseits nach der Art Ihres Vorhabens und andererseits nach der Art der Antragstellenden. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ihre Projektskizzen und Anträge richten Sie bitte an das Bundesamt für Naturschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder der Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich.
Ihr Projekt hat Modellcharakter und Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland.
Nicht förderfähig
- •Von der Antragstellung ausgenommen sind die Länder.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung