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Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg fördert die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten zur Verbesserung der Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen.

Programmdetails

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten. Sie erhalten die Förderung für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D). Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat beim FÖJ 530,93 EUR, beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je 417,00 EUR sowie beim FSJ K und beim FSJ D je 496,00 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von 50.000 EUR. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB-Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.

Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: kommune, verein
  • Förderbetrag: ab 50 €