VeröffentlichtZuschuss
Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Sächsische Hausarztstipendium fördert Medizinstudierende, die nach ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im ländlichen Raum hausärztlich tätig werden.
Programmdetails
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Sie als Medizinstudierende, wenn Sie nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem Gebiet mit besonderem ärztlichen Versorgungsbedarf außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul, vor allem jedoch im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen, hausärztlich tätig werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Monat. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer der Regelstudienzeit. Ihren Antrag richten Sie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Die Bewerbungsfrist läuft normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres. Sind nach dem 15.11. noch Förderplätze frei, ist eine Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die eine verbindliche Studienplatzzusage besitzen oder im 1.
bis 6.
Semester an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 1.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bewerbungsfrist normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres, Verlängerung bis 31.3. möglich.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Medizinstudierende
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 1.000 € – 1.000 €