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Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Sächsische Hausarztstipendium fördert Medizinstudierende, die nach ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im ländlichen Raum hausärztlich tätig werden.

Programmdetails

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Sie als Medizinstudierende, wenn Sie nach Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einem Gebiet mit besonderem ärztlichen Versorgungsbedarf außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Radebeul, vor allem jedoch im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen, hausärztlich tätig werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Monat. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer der Regelstudienzeit. Ihren Antrag richten Sie an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Die Bewerbungsfrist läuft normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres. Sind nach dem 15.11. noch Förderplätze frei, ist eine Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die eine verbindliche Studienplatzzusage besitzen oder im 1.

bis 6.

Semester an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 1.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Bewerbungsfrist normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres, Verlängerung bis 31.3. möglich.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Medizinstudierende

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 1.000 € – 1.000 €