VeröffentlichtBürgschaft
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
Hessisches Ministerium der Finanzen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Immobilienbesitzer mit Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäude und soziale Einrichtungen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung oder Schaffung von Wohnraum, einschließlich des Ersterwerbs, die Modernisierung von Wohnraum, besonders energetische Modernisierung, der Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung, die Anschlussfinanzierung von verbürgten Krediten auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel, die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen, die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und -heime, Tageseinrichtungen für Kinder), die energetische Modernisierung und/oder der altersgerechte Umbau des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen als Verbandskredit gewährt werden, sowie Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie Kauf und Installation der in diesem Zusammenhang erworbenen Batteriespeicher und der Steuer- und Regelungstechnik. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 Prozent der Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei EUR 10.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.
Das Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson, verein
- €Förderbetrag: ab 20.000 €