VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Geprüft vor 45 Tagen

Mittel für Folgevorhaben werden vergeben, wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert oder ausgezeichnet wurde.

Programmdetails

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt. Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 % der jeweiligen Prämie zu. Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu. Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu. Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt. Sie müssen den Antrag für Ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.

Voraussetzungen

Ihr Projekt muss für den Deutschen Filmpreis nominiert oder ausgezeichnet worden sein, der geplante Film muss mindestens 79 Minuten lang sein, ein Kinderfilm mindestens 59 Minuten.

Sie müssen einen Eigenanteil von 5 % vorweisen können und eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen.

Nicht förderfähig

  • Sie dürfen mit dem Filmvorhaben noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite),Drehbuch in deutscher Sprache,Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard,Nachweis der geschlossenen Rechtekette,Firmenprofil,Filmografie der Regie,Stabliste mit Wohnsitzangabe,Besetzungsliste,Finanzierungsplan,Finanzierungsnachweise,Vorkalkulation der Herstellungskosten,Übersicht der Eigenleistungen,Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne,Drehplan,Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung,Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen in der Filmbranche

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen